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Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.
Gebührenpflicht
aber was meinst du damit, dass mit einer änderung sofort jeder haushalt betroffen wäre?
ich muss doch keine gebühren zahlen wenn ich kein tv hab. das muss ich doch niemandem beweisen. ich glaube nicht, dass dies nach der änderung der fall wäre.
Zitat:
Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (unter anderem Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
Was ich bei allen Artukeln zum aktuellen Thema witzig finde ist, dass auch bei dem von dir verlinkten Artikel wieder die Gebürenberechnung nach Anzahl der Geräte im Privathaushalt beschrieben wird, was definitiv nicht stimmt, wie man auf den Seiten der GEZ nachlesen kann