20.08.2015 | Kindergeld
Ab 2016 verlangt die Familienkasse zwei Identifikationsnummern
| Um zu vermeiden, dass mehrere Personen für ein Kind gleichzeitig Kindergeld beziehen, müssen Eltern der Familienkasse ab dem Jahr 2016 ihre eigene Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen. Wenn Sie die Identifikationsnummern nicht zur Hand haben, sollten Sie diese frühzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. |
Ab dem 01.01.2016 muß man, um weiter Kindergeld zu bekommen, die Identifikationsnummer des Beziehungsberechtigten und die des Kindes (Kinder) bei der Kindergeldkasse angeben.
Die Nummer für das Kind (Kinder) bekommt man beim Bundeszentralamt für Steuern.
Kann man übers Internet beantragen.
Ab 2016 verlangt die Familienkasse zwei Identifikationsnummern
| Um zu vermeiden, dass mehrere Personen für ein Kind gleichzeitig Kindergeld beziehen, müssen Eltern der Familienkasse ab dem Jahr 2016 ihre eigene Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen. Wenn Sie die Identifikationsnummern nicht zur Hand haben, sollten Sie diese frühzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. |
Ab dem 01.01.2016 muß man, um weiter Kindergeld zu bekommen, die Identifikationsnummer des Beziehungsberechtigten und die des Kindes (Kinder) bei der Kindergeldkasse angeben.
Die Nummer für das Kind (Kinder) bekommt man beim Bundeszentralamt für Steuern.
Kann man übers Internet beantragen.