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Ebay

Tux

Persönlich bekannt
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Zockerclub
Über 18 Jahre alt!
Hallo,

In letzter Zeit hört man ja immer wieder von Problemen mit Ebay und Abmahnungen.

Was genau muss man bei einem Verkauf bei Ebay jezt alles beachten? - und was darf man in den Auktionstext reinschreiben und was nicht? Man hört ja im Moment immer wieder von Abmahnungen und ähnlichem. Also, was muss man angeben und was nicht? Bezieht sich natürlich auf Privat-Verkäufe.

Gruß Joachim
 
Hm, ganz ist meine Frage damit nicht beantwortet. Ich habe bisher immer

"Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich als Privatperson keine Garantie oder Gewährleistung geben kann. Der Verkauf erfolgt daher unter Ausschluss von Gewährleistung und Garantie. Mit der Abgabe eines Gebots erkläre ich mich damit einverstanden."

Unter meine Auktionen geschrieben. Reicht das, oder müssen noch sonstige Hinweise dazu geschrieben werden?
 
Hast du dir denn den Thread im ebay-Forum durchgelesen?


aus http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=34&thread=271955&start=10&msRange=
[..]Zusammengefasst bedeutet das:

Sachmängelfreiheit kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. D.h. der Artikel muß die beschrieben Eigenschaften besitzen und darf keine weiteren als die durch den Verkäufer beschriebenen Mängel aufweisen. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die dem Käufer zum Kaufabschluss bekannt sind.

Im Klartext: Der Artikel muß so sein wie beschrieben. Ohne wenn und aber.

Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist grundzätzlich, wenn nicht anders vereinbart auf die Dauer von 24 Monaten bestimmt. Private Verkäufer können die Gewährleistung beschränken und sogar ganz ausschließen. Der Haftungsausschluss muß schriftlich formuliert in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.

Garantie ist freiwillig und kann gegeben werden oder auch nicht. Besitzt ein Artikel Garantie durch den Hersteller, kann diese, insofern die Garantiebedingungen das zulassen, an den Käufer weiter gegeben werden. Garantie ist eine zusätzliche Leistung des Anbieters.


8.2. Gewährleistungsausschluss

Sinnvolle Formulierungen für Auktionen von Privatverkäufern:

Die Sachmängelfreiheit wird hiermit bestätigt, Ich räume einen Zeitraum von 10 Tage, ab Erhalt, zur Prüfung des Artikels ein und gewähre innerhalb dieser Zeit ein Rückgaberecht im begründeten Fall. Die Rücknahme erfolgt Zug um Zug. Nach Rücksendung des Artikels erhalten Sie eine Gutschrift über die Höhe des Gebotsbetrages.

Darüber hinaus gilt: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel ohne Gewährleistung zu bieten. Da es sich um ein Einzelstück handelt, werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen.
 
Doch, habe ich.

Die wichtigen Sätze sind wohl diese:

Private Verkäufer können die Gewährleistung beschränken und sogar ganz ausschließen. Der Haftungsausschluss muß schriftlich formuliert in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.

Garantie ist freiwillig und kann gegeben werden oder auch nicht.

Nur nochmal, reicht es nur das was oben steht in das Angebot reinzuschreiben oder nicht? Das steht da nämlich nirgendwo. Es ist schon klar das man in die Beschreibung reinschreiben muss wenn ein Artikel bespielsweise defekt ist oder änliches, aber die Frage ist, ob das alleine reicht damit damit der Verkauf rechtl. einwandfrei ist?
 
Ich verstehe nicht, was du meinst. Der Verkauf ist immer rechtlich einwandfrei, solange der Artikel laut ebay-AGB versteigert werden darf und die Beschreibung dem tatsächlichen Zustand entspricht.
Ob du jetzt noch Klauseln hinzufügst, die deine Gewährleistungspflicht einschränkt, oder nicht, spielt doch keine Rolle - im Zweifelsfall wird diese für ungültig erklärt. Aber dann bekommst du doch keine Abmahnung.

Erklär doch mal, auf was für Abmahnungen du dich beziehst. ?(
 
Der Hintergrund ist folgender. Ich verkaufe ab und an schonmal ein paar Dinge über Ebay und möchte das auch weiter machen. Letzte Woche habe ich irgendwo durch Zufall im Fernsehn einen Bericht über Abmahnungen bei Ebay gesehen.
Mir geht es also nicht um eine bestimmte Art von Abmahnungen sondern nur darum das ich wissen möchte was ich als Privat Verkäufer beachten muss wenn ich eine Artikelbeschreibung aufsetze damit ich kein Opfer einer dieser Abmahner werde.
Aber wenn ich das jetzt Richtig verstanden habe, muss nur die Beschreibung richtig sein. Also, der Artikel muss laut Ebay AGB versteigert werden dürfen und der Zustand bzw. die Bezeichnung des Artikels muss auch zum Artikel passen. Und es dürfen keine Klausen wie "im Design von" usw. verwendet werden.
 
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