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Inkrafttreten neuer Gesetze: Was sich alles zum 1. Juli ändert

Nicht nur das bundesweite Rauchverbot in Gaststätten und Behörden tritt in Kraft - denn die letzten Schonfristen enden. Ob Pflegeversicherung, Arbeitslosengeld II, Vorsorgeuntersuchungen oder Videospiele – überall gibt es Änderungen.

Von den gesetzlichen Änderungen, die am 1. Juli in Kraft treten, profitieren vor allem ältere Menschen: Für Rentner gibt es ebenso mehr Geld wie für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Gleichzeitig steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung. Jugendlichen wird der Zugang zu «Killerspielen» erschwert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

RENTE/ALG II
Die 20 Millionen Rentner in Deutschland bekommen mehr Geld - und die Rentenerhöhung fällt üppiger aus als ursprünglich geplant. Durch die Aussetzung des sogenannten Riester-Faktors steigen die Altersbezüge statt um 0,46 Prozent um immerhin 1,1 Prozent. Auch die Bezüge von ALG II-Empfängern steigen um 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der Regelsatz von 347 auf 351 Euro. Die Sonderrenten für die 2800 deutschen Contergan-Opfer werden verdoppelt.

PFLEGE
Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt auf 1,95 Prozent, für Kinderlose sogar auf 2,2 Prozent. Dafür gibt es in den verschiedenen Pflegestufen aber auch mehr Pflegegeld und höhere Zuschüsse für ambulante Leistungen. Vor allem die Pflege altersverwirrter Menschen in der eigenen Wohnung wird finanziell stärker unterstützt. Darüber hinaus bekommen Angehörige erstmals Anspruch auf eine sechsmonatige, unbezahlte Pflegezeit mit Jobgarantie sowie auf eine zehntägige - ebenfalls unbezahlte - Freistellung, falls sie kurzfristig die Versorgung eines Familienmitglieds organisieren müssen.

ENERGIEAUSWEIS
Besitzer von Wohnhäusern, die vor 1966 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Der Ausweis, der von Ingenieuren und Handwerkern ausgestellt werden kann, dokumentiert den Energiebedarf eines Gebäudes und gibt Anhaltspunkte über die zu erwartenden Heizkosten. Bei Neubauten ist der Energiepass schon seit 2002 Pflicht.

GESUNDHEIT
Jeder Kassenpatient ab einem Alter von 35 Jahren hat nun alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebs- Vorsorgeuntersuchung. Darüber hinaus können Eltern ihre dreijährigen Kinder auf Kosten der Versicherung vom Kinderarzt durchchecken lassen.

Sämtliche Aufgaben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernimmt der einheitliche GKV-Spitzenverband in Berlin als direkter Vertreter der 217 Krankenkassen. Er verhandelt zum Beispiel mit den Ärzte- und Klinikorganisationen über die Leistungen für die Versicherten. Die Bündelung soll die Selbstverwaltung wirkungsvoller machen und Kosten sparen.

JUGENDSCHUTZ
Der Zugang zu gewaltverherrlichenden Videos und Computerspielen soll erschwert werden, indem Gewaltvideos und sogenannte Killerspiele schneller als jugendgefährdend auf dem Index landen. Gleichzeitig müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie auf den ersten Blick ins Auge fallen.

JUSTIZ
Das Monopol der Anwälte auf Rechtsberatung wird gelockert. Nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang Rechtsrat erteilen. Dienstleistungen wie Testamentsvollstreckung oder Fördermittelberatung, die bislang Rechtsanwälten vorbehalten waren, können künftig auch von Steuerberatern oder Banken übernommen werden. Kernbereiche der Anwaltstätigkeit - wie etwa die Vertretung vor Gericht - bleiben aber unangetastet.

Anwälte dürfen jetzt auch Erfolgshonorare nehmen. Der Gesetzgeber knüpfte an solche Vereinbarungen aber enge Voraussetzungen. Grundsätzlich sollen Anwälte weiterhin nach festen Sätzen vergütet werden. Erfolgshonorare sind nur dann erlaubt, wenn die finanziellen Verhältnisse und das Kostenrisiko einen Bürger davon abhalten würden, sein Recht zu suchen. Im Falle einer solchen Vereinbarung trägt der Anwalt das Risiko eines verlorenen Prozesses.

GELDANLAGE
Privatanleger können bei der Finanzagentur des Bundes die neu eingeführte «Tagesanleihe» erwerben. Die Zinsen für das neue Wertpapier, das eine Kombination aus Tagesgeld und Bundesanleihe ist, orientieren sich am Euro-Tagesgeldzinssatz Eonia, der sich im Normalfall um den Leitzins der Europäischen Zentralbank bewegt. Nach derzeitigem Stand winkt damit eine Jahresrendite von etwa 3,7 Prozent.

ENTSCHÄDIGUNG
Tausende ostdeutsche Kriegsheimkehrer erhalten eine einmalige Entschädigung. Der Betrag, der zwischen 500 und 1500 Euro liegt, geht an ehemalige Kriegsgefangene, die in die sowjetische Besatzungszone beziehungsweise in die DDR entlassen wurden. Im Gegensatz zu ihren westdeutschen Leidensgenossen waren sie bislang nicht entschädigt worden.

RAUCHVERBOT
Das Rauchverbot in Gaststätten und Behörden gilt nun in allen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen war der Glimmstängel bisher nur in Behörden und Kliniken tabu. Auch in Thüringen tritt das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. In den meisten Ländern ist das Rauchen aber in abgetrennten Räumen erlaubt. In Sachsen und Rheinland-Pfalz gelten für inhabergeführte Ein-Raum-Kneipen vorläufige Ausnahmen, im Saarland darf ohnehin in Kneipen geraucht werden, die der Inhaber führt. In mehreren Ländern werden von Juli an Bußgelder fällig, wenn verbotenerweise geraucht wird. Am teuersten kann es in Sachsen mit bis zu 5000 Euro werden.

(dpa)
 
AW: Das geht uns alle an !!!!!

PFLEGE
Dafür gibt es in den verschiedenen Pflegestufen aber auch mehr Pflegegeld

Genau gesagt 10€ pro Pflegestufe

und höhere Zuschüsse für ambulante Leistungen. Vor allem die Pflege altersverwirrter Menschen in der eigenen Wohnung wird finanziell stärker unterstützt.

Dazu sei gesagt
Es gibt dafür nun auch die sogenannte Pflegestufe "0" das heißt das auch Menschen diesen zusätzlichen Pflegepauschbetrag beantragen können , die noch keine Pflegestufe haben!!

Und dazu noch

Zusätzliche Betreuungsleistung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz:
§ 45a wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Dies sind
1. Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III sowie
2. Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht,
mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen der Begutachtung nach § 18 als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.“


Zusätzliche Betreuungsleistungen können nur von Ambulanten Diensten sowie Einichtungen z.B. die Lebenshilfe verrichtet werden !!

Je nachdem sind dies bis zu 200€ mehr im Monat!!
 
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