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auto abeschleppt ? und dann 2 protokolle

oversized

Über 18
Über 18 Jahre alt!
hi zusammen,

ich habe folgendes problem, mein auto wurde abschleppt weil es zum teil auf einen geweh geparkt war und weniger als 5m vor der kreuzung.

jetzt habe ich 2 protokolle bekommen !

das erste über 25 € wegen § 24 und § 12 .

das ist mir soweit auch einleuchtent!

aber das 2 protokoll von gestern , war von 50 € wegen " amtshandlung nach §7a !

ist das so richtig ?? hat da ja jemand erfahrung?

wie gesagt das 1 protokoll habe ich überwiesen!

danke im voraus !

lg oversized
 
AW: auto abeschleppt ? und dann 2 protokolle

mit den paragraphen kann sicher jeder was anfangen :)

die kennt man ja allesamt auswändig :D
 
AW: auto abeschleppt ? und dann 2 protokolle

In der Tat hat mein Vorredner recht!

also beim §12 beziehst du dich vermutlich auf die StVO
aber §24 und 7a machen innerhalb der StVO - bezogen auf deine Sünden - wenig Sinn.

Was willst du eigentlich wissen?
Ob man beim Autofahren oder in deinem Fall Autoparken gleich mehrere Strafzettel für einmal Parken kriegen kann?
Oder möchtest du Massenrabatt raushandeln?
Oder nur den höchsten Strafzettel bezahlen :)
Wenn du dazu noch abefahrene Reifen gehabt hättest, hättest du eben noch einen bekommen! Is doch logisch. Aber zwei Strafzettel sind schon fies-

Ich kann Leute, die auf Fußgänger- oder noch viel viel schlimmer auf Radwegen parken nicht leiden!

Eigentlich sollte ich ehrenamlich als Politesse arbeiten. Dann blieben die Radwege in Aachen sicher autofrei!
 
AW: auto abeschleppt ? und dann 2 protokolle

Geh einfach mal zur Polizei oder zum Amt und lass dir die Paragraphen von denen mal genau erklären ;)

Ansonsten kann ich dir sagen, dass dir das Ordnungsamt bzw Polizei soviele Knöllchen geben kann, wie sie wollen. Habe damals ein Parktikum bei der Stadt Stolberg gemacht und war unter anderem mit dem Ordnungsamt unterwegs und habe dort gelernt, dass du theoretisch für jeden Ordnungsverstoß ein Knöllchen erhalten kannst
 
AW: auto abeschleppt ? und dann 2 protokolle

Als erstes mal ist es leider so, dass man mehrere Strafzettel auf einmal bekommen kann und alle auch bezahlen muss.

Zum ersten braucht man nichts zu sagen, denn die Höhe des Bußgeldes ergibt sich aus den genannten Paragraphen. Zu finden zum nachlesen beispielsweise hier.

Bei dem Zweiten "Knöllchen" handelt es sich jedoch nicht um ein Bußgeld im eigentlichen Sinne, sondern um ein Verwaltungsgeld welches nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (kurz KostO NRW) bei bestimmten Verwaltungsakten oder Amtshandlungen fällig wird (z.B. für das Abschleppen eines Fahrzeuges). Den für dich wichtigen Passus findest du hier.

Hier war man sogar fast gnädig, denn die KostO sieht hier eine Gebühr von 25,- bis 150,- Euro vor.
 
AW: auto abeschleppt ? und dann 2 protokolle

50 Euro find ich auch wenig. Da hast du mehr als Glück.

Bearbeitungsgebühren sind schon häftig. Mein Kumpel wurde mal auf der Autobahn rausgezogen. Hat mit dem Handy telefoniert und, naja, die Polizei fuhr sehr ungünstig neben ihm.

Zu den 40 Euro Starfe kam nochmal 27,xx Euro Gebühr dazu. Ich finde das unfair. Die Strafe erfüllt doch schon doppelten Zweck. Mir, dem "Vergeher" tut sie weg, der Staat kann seine Knöllchenjäger davon finanzieren, also wozu noch die Gebühr ?!
 
AW: auto abeschleppt ? und dann 2 protokolle

§24 macht dahin gehend Sinn da er diese behindert hat. ;)

Handygespräche der Stadt und Notizblöcke sind teuer, da kann man auch mal 50€ dafür kassieren :D

Aber ehrlich gesagt: Selbst Schuld! Wer so dämlich parkt, der hat es nicht anders verdient.
 
AW: auto abeschleppt ? und dann 2 protokolle

§24 macht dahin gehend Sinn da er diese behindert hat. ;)

Habe ich mich wohl vertan.


@BigEddie:
Ob Bußgeld oder Verwaltungsgeld - in beiden Fällen müsste es sich aber doch um Gebühren handeln - oder? Ich habe mal gelernt, dass Gebühren, die Preise sind, die man für die Dienstleistungen des Staates bezahlt.

Wenn man also so einen netten Zettel am Scheibenwischer findet oder ihn gar zugeschickt bekommt, handelt es sich hierbei doch lediglich um eine staatliche Dienstleistung. Der Staat macht also den Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass er gegen geltendes Recht verstossen hat. Wie alle Dienstleistungen, sei es das Haareschneiden oder die Zugfahrt, so ist auch diese Dienstleistung zu bezahlen. :)))
 
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