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Wasser im Keller / wie kann ich mich schützen

Wilma

Persönlich bekannt
Persönlich bekannt
Zockerclub
Über 18 Jahre alt!
Ehrenmitglied
Wie schütze ich mich vor Rückstau aus dem Kanalnetz?
Eine Information des Bauamtes der Gemeinde Kreuzau
Immer wieder erfahren Hausbesitzer, dass nach heftigen Gewitterregen Keller und
andere tief liegende Räume überflutet werden. Dies liegt meist daran, dass die
Kellerräume der betroffenen Gebäude nur ungenügend gegen Rückstau gesichert
oder vorhandene Sicherheitseinrichtungen nicht funktionsfähig sind.
Durch das Eindringen von Abwasser aus dem Kanal in Kellerräume (über
Waschbecken, Gullys, Waschmaschinen, Bodenabläufen usw.) entstehen den
Nutzern der Räume oft sehr große Schäden. Vorräte, Einrichtungsgegenstände und
Elektrogeräte werden zerstört, Keller durch das Wasser verschmutzt und beschädigt.
Befinden sich Heizöltanks in den überfluteten Räumen, so kommt eine weitere
ernsthafte Gefahr hinzu:
Auslaufendes Heizöl kann in die Kanalisation und ins Grundwasser gelangen
und schwere Umweltschäden sowie Störungen in Kanalnetz und Kläranlage
verursachen.
Wodurch entsteht Rückstau im Kanalnetz?
Die Kanalnetze sind so dimensioniert, dass sie normale regionaltypische
Regenmengen sicher aufnehmen und ableiten können.
Für extrem starke Regenfälle sind die Kanäle jedoch nicht ausgelegt.
Bei solchen Unwettern können sie dann mitunter nicht alles Wasser sofort ableiten,
es kommt zum Rückstau.
Das Auftreten von Rückstau im Kanalnetz ist kein Planungsfehler.
Was ist zu beachten?
Die Hauseigentümer sind in eigener Verantwortung dazu verpflichtet, alle
Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene mit geeigneten Sicherungen zu
versehen und diese betriebsfähig zu halten.
Alle Räume oder Hofflächen, die unter der Rückstauebene liegen, müssen
gegen eindringendes Abwasser gesichert werden.
Die maßgebende Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante an der
Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals. Bis zu dieser Höhe kann das
Wasser in der Kanalisation ansteigen, so dass alle unterhalb liegenden Räume und
Flächen gegen Rückstau zu sichern sind.
Auch wenn es bei Ihrem Anwesen bisher noch nie zu einem Rückstau kam, kann
nicht darauf vertraut werden, dass dies auch für alle Zukunft so bleiben wird.
Baumaßnahmen, kurzfristige Kanalverstopfungen und andere unvorhersehbare
Ereignisse können sehr wohl die bisherige Situation ändern.
Wie kann ich mich vor Rückstau schützen?
Ganz einfach:
Entweder durch eine Abwasserhebeanlage oder einer Rückstauklappe.
Sollten Sie im Keller oder Souterrain -also unterhalb der Rückstauebene-
Duschen, Toiletten, einen Waschmaschinenabfluss oder andere
Sanitäreinrichtungen haben, dann ist der Einbau einer Abwasserhebeanlage der
sicherste Schutz gegen Rückstau.
Sie arbeitet bei Rückstau im Kanalnetz und verhindert eine Überflutung des Kellers.
Gleichzeitig leitet sie aber das in diesem Moment anfallende Abwasser des Hauses
durch Überdruck in das Kanalsystem.
Eine Rückstauklappe verhindert zwar eine Überflutung des Kellers, die weitere
Ableitung von Abwasser wird aber nicht zugelassen.
Bitte nehmen Sie diese Hinweise in Ihrem eigenen Interesse ernst. Nur bei ihrer
Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw.
Schäden durch Überflutung gegeben.
Weitere Hinweise:
In der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage -Entwässerungssatzung- der Gemeinde Kreuzau vom
24.11.1989 ist festgelegt:
§ 10 (3) Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt
hervorgerufen werden. Sie haftet auch nicht für Schäden, die
dadurch entstehen, dass Rückstausicherungen nicht vorhanden
sind oder nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Sollten Sie allgemeine Fragen zum Thema Rückstau haben, wenden
Sie sich bitte an meinen Mitarbeiter vom Bauamt, Herrn Schmitz, unter
der Ruf Nr.: 02422-507348.
Gerne helfen Ihnen ebenfalls auch die örtlichen Sanitär- Fachbetriebe

weiter.

Quelle:www.kreuzau.de -
 
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