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Rentner im Visier der Finanzämter

Wilma

Persönlich bekannt
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Zockerclub
Über 18 Jahre alt!
Ehrenmitglied
Rentner im Visier der Finanzämter


Sendeanstalt und Sendedatum:
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BR, Dienstag, 30. September 2008 im Ersten

Jeder erhält eine Steuernummer

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Viele Bürger haben inzwischen vom Bundeszentralamt für Steuern ihre persönliche ID-Nummer mitgeteilt bekommen. Noch wird es einige Zeit dauern, bis alle verschickt sind. Diese Steuer-Identifikationsnummer bleibt einem ein Leben lang und sie wird erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht.
Die Ziffer soll es den Finanzämtern ermöglichen Verwaltungsabläufe und Steuererklärungen elektronisch schneller zu erledigen. Sie kann dem Fiskus aber künftig auch zur besseren Kontrolle dienen und die Suche nach unversteuerten Einnahmen erleichtern.
Auch Rentner werden gläserne Steuerbürger

Fündig könnten die Finanzämter künftig auch bei etlichen Rentnern werden.
Denn mithilfe der neuen Nummer erfahren sie ab 2009 automatisch alle Renteneinkünfte, egal aus welcher Quelle: Gesetzliche Rentenversicherung - Private Rentenversicherungen - Pensionskassen - Versorgungswerke. Und das sogar über Jahre rückwirkend, nämlich seit 2005. Denn seitdem gilt das so genannte "Alterseinkünftegesetz". Rentner müssen seither einen wesentlich höheren Anteil ihrer Rente versteuern als vorher. Die Höhe ist vom Jahr des Renteneintritts abhängig. Die Folge: Mehr Rentner müssen auch Steuern zahlen. Wer zum Beispiel 2005 in den Ruhestand ging, muss sein Leben lang 50 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern, kommen noch andere Einkommen dazu, ist die Steuerfreigrenze schnell erreicht. Auch die Freistellungsaufträge der Banken werden mit der ID-Nummer versehen. Ist da etwas verdächtig, verschafft sich der Fiskus Einblick auf die Konten.
Deshalb wird der Ruheständler bald von vielen Seiten aufgefordert, seine Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Und wenn er das einfach nicht tut? Dann erfahren die Rentenversicherer, die seine Renten melden müssen, die Nummer direkt vom Bundeszentralamt für Steuern.

Ab Mitte 2009 verschicken die Finanzämter Aufforderungen, die Steuererklärung nachzureichen. Zwei Millionen Rentner müssen nachzahlen, rechnet die Deutsche Steuergewerkschaft, die Vertretung der Finanzbeamten. Warum so viele?
Sind Rentner notorische Steuerhinterzieher?

Nein, es liegt am komplizierten Steuerrecht. Ein Beispiel (Quelle Finanztest/ Oktober 2008): Ein Rentner, der 2005 in den Ruhestand ging, bezieht neben seiner gesetzlichen Rente, eine Firmenpension, eine private Rente und Zinsen von einem Bankguthaben.

Gesetzliche Rente: 12.000 Euro/Jahr
Firmenpension: 12.000 Euro/Jahr
Private Rente: 2.400 Euro/Jahr
Bank: 3.000 Euro/Jahr

Für jede dieser Einkünfte lässt das Finanzamt die unterschiedlichsten Abschläge gelten. Die Rentenbesteuerung ist Chaos pur.

Für die gesetzliche Rente: 50 % Freibetrag
Für die Firmenpension: 40% Freibetrag max. 3000 Euro, ferner gilt eine Werbungskostenpauschale

Die private Rente ist zu 22% steuerpflichtig
Und bei den Zinsen wird ein Sparerfreibetrag von 750 Euro gewährt, außerdem eine Werbungskosten-Pauschale und ein Altersentlastungsbetrag.

Niemand kann da auf einen Blick sehen, was er an Steuern zu zahlen hat. In unserem Beispiel bleibt als zu versteuerndes Einkommen 12.700 €. Bis zu 7.664 Euro Jahreseinkommen sind für Alleinstehende steuerfrei. Das zu versteuernde Einkommen ist also höher als die Freigrenze.

Fazit: Der Rentner muss Steuern zahlen. 972 Euro im Jahr. Und das seit 2005, also vier Jahre zurück, Macht nahezu 4000 Euro Nachzahlung. Doch damit nicht genug:
Die Finanzämter können Steuerhinterzieher zusätzlich strafen

Das geht von Verspätungszuschlägen über Bußgeld, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Die Gewerkschaft der Finanzbeamten hat bereits Angst vor der vielen Arbeit. Sie schlägt deshalb eine Bagatellegrenze von 500 Euro im Jahr vor, bis zu der den Rentnern die Steuer geschenkt werden soll. Plusminus fragte beim Bundesfinanzministerium nach. Findet sie Gehör?

Torsten Albig, Sprecher des Bundesfinanzministers
"Für die, die in eine Besteuerung bekommen, ist das ab 2006 deutlich, dass das so ist, von denen erwarten wir, wie von jedem Steuerbürger, jeder Steuerbürgerin, natürlich dass sie ihre Steuer ordnungsgemäß zahlen, und da wird es auch kein Nachkommen der Finanzverwaltung geben, zuständig sind die Länder, die Landesfinanzverwaltung, Ihr jeweiliges Finanzamt. Aber da wir von jedem erwarten, dass er seine Steuern zahlt, tun wir das auch von Rentnern, die Steuern zahlen müssen, ganz oft sind das Menschen, die neben der Rente auch noch andere Einkünfte haben. Die hätten sie aber schon immer versteuern müssen.
PM: Also eine Bagatellgrenze gibt es nicht?
"Es ist an keine Bagatellgrenze gedacht".
Kein Wunder: Der Finanzminister würde ja womöglich auf Milliarden verzichten.
Selbstanzeige oder nicht?

Sollen die Rentner also, wie manches Finanzamt anregt, eine Selbstanzeige starten, um sicher straffrei zu bleiben? Was ist von diesem Vorschlag zu halten? PM fragte bei Stiftung Warentest nach:

Stephanie Zipp, Stiftung Warentext / Finanztest:
"Eine Selbstanzeige würde ich immer nur mit dem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Steuerberater machen, denn da sind Fallstricke drin, die ein Laie gar nicht sehen kann. Außerdem empfiehlt sie sich nur für jemanden der mit Absicht Steuern hinterzogen hat oder am Finanzamt vorbei kassiert hat. Bei den Rentnern gehe ich aber davon aus, dass sie das nicht getan haben, sondern aus Unwissenheit einfach eine Steuererklärung nicht abgegeben haben. Und dann reicht so lange sich das Finanzamt nicht gemeldet hat, das einfach nachzuholen."
Unser Tipp

Möglichst bald beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben. Wer sich in Steuerdingen nicht auskennt, sollte sich davor an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Wichtig ist jetzt, der Aufforderung des Finanzamtes zuvorzukommen, um Schlimmeres zu verhindern.
Autoren: Katharina Adami und Jutta Himmel-Fricke

Quelle: DasErste.de - Plusminus - Rentner im Visier der Finanzämter (30.09.2008)
 
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