Lohnsteuerkarte 2009
Jetzt Freibeträge eintragen lassen
Vielleicht lag sie auch schon in Ihrem Briefkasten: die neue Lohnsteuerkarte 2009. Wer sie ungesehen an seinen Arbeitgeber weiterleitet, verschenkt eine Menge Zinsen. Wer sich hingegen Freibeträge auf der Karte eintragen lässt, hat in jedem Monat mehr übrig.
Diesmal ist sie rosarot. In einer Auflage von 35 Millionen Stück wird sie derzeit an die steuerpflichtigen Bundesbürger verteilt. Im Unterschied zur Lohnsteuerkarte 2008 enthält sie bereits die neue persönliche Identifikationsnummer des Bundeszentralamts für Steuern. Doch interessanter für Sie sind die Felder darunter, denn dort können Sie sich vom Finanzamt Freibeträge eintragen lassen.
Wenn Sie das jetzt machen, bekommen Sie 2009 sofort mehr netto heraus. Und Sie brauchen nicht erst bis 2010 warten, um sich per Lohnsteuerjahresausgleich zuviel gezahlte Steuern wieder zurückzuholen. So können Sie zumindest die Zinsen kassieren, die sonst das Finanzamt behalten würde.
Angaben prüfen und Antrag stellen
Zunächst einmal sollten Sie die Angaben auf Ihrer Lohnsteuerkarte prüfen. Stimmen Geburtsdatum, Steuerklasse, Freibeträge für Kinder und die Angabe unter Kirchensteuerabzug? Die Gemeinde, die Ihre Karte ausgestellt hat, kann diese Angaben korrigieren.
Frist beachten!
Der Antrag auf Lohnsteuer- Ermäßigung kann nur bis zum 30. November des Kalenderjahres gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte gilt. Danach müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, um an Ihr Geld zu kommen.
Um Ihre monatliche Steuerlast zu drücken, brauchen Sie das Formular Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2009. Die Antragsvordrucke bekommen Sie im Internet im "Formular-Management-System" des Bundesfinanzministeriums oder bei Ihrem Finanzamt. Der vereinfachte Antrag umfasst zwei Seiten, der ausführlichere sechs. Wenn Sie bereits im Vorjahr einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt haben und im laufenden Jahr keine wesentlichen Änderungen eintreten werden, genügt der vereinfachte Antrag.
Aufwendungen müssen 600 Euro übersteigen
Damit das Finanzamt den Antrag anerkennt, müssen bei den Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Ausgaben mindestens 600 Euro zusammenkommen. Hierbei werden jedoch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro sowie der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro bei Alleinstehenden bzw. 72 Euro bei Verheirateten zumindest teilweise mit eingerechnet.
Werbungskosten
Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
SonderausgabenKirchensteuer, Unterhaltszahlungen, Spenden
Außergewöhnliche BelastungenKrankheitskosten, Ausgaben durch unabwendbare Ereignisse wie Feuer oder Hochwasser
Unabhängig von der 600 Euro-GrenzeHaushaltsnahe Dienstleitungen und Handwerkerleistungen, Behindertenpauschbetrag
Gekürzt oder ungekürzt?Auch wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Entfernungspauschale noch aussteht, können Sie sich die Entfernungspauschale als Freibetrag (wie Werbungskosten) in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Geben Sie einfach die tatsächliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Antrag an (mit 30 Cent pro Kilometer), das Finanzamt kürzt diese Entfernung dann um die ersten 20 Kilometer. Wollen Sie das nicht, können sie dagegen Widerspruch einlegen, um die ungekürzte Pauschale eintragen zu lassen. Aber Vorsicht: Je nach Entscheidung des Bundesverfassungsgericht können so Nachzahlungsforderungen auf Sie zukommen.
Geben Sie im Antrags-Formular Ihre voraussichtlichen Aufwendungen an und schicken Sie Karte, Formular sowie eventuelle Nachweise an das Finanzamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Auch wenn nicht jeder Posten zu hundert Prozent anerkannt wird, sinkt durch die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte Ihr persönlicher Steuersatz. Wenn Sie in Zukunft Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld beziehen werden, nutzt es Ihnen auch, wenn Sie Ihr Nettogehalt auf diese Weise erhöhen. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und trägt dann die Freibeträge in die Steuerkarte ein. Wenn Sie die Unterlagen zurückbekommen haben, müssen Sie diese an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Und der kann Ihnen dann jeden Monat netto mehr überweisen.
Autor: Björn Lilienthal
Quelle: http://www.swr.de/ratgeber/geld/lohnsteuerkarte-freibetraege/-/id=1788/nid=1788/did=4066378/19k7gaw/index.html
Jetzt Freibeträge eintragen lassen
Vielleicht lag sie auch schon in Ihrem Briefkasten: die neue Lohnsteuerkarte 2009. Wer sie ungesehen an seinen Arbeitgeber weiterleitet, verschenkt eine Menge Zinsen. Wer sich hingegen Freibeträge auf der Karte eintragen lässt, hat in jedem Monat mehr übrig.
Diesmal ist sie rosarot. In einer Auflage von 35 Millionen Stück wird sie derzeit an die steuerpflichtigen Bundesbürger verteilt. Im Unterschied zur Lohnsteuerkarte 2008 enthält sie bereits die neue persönliche Identifikationsnummer des Bundeszentralamts für Steuern. Doch interessanter für Sie sind die Felder darunter, denn dort können Sie sich vom Finanzamt Freibeträge eintragen lassen.
Wenn Sie das jetzt machen, bekommen Sie 2009 sofort mehr netto heraus. Und Sie brauchen nicht erst bis 2010 warten, um sich per Lohnsteuerjahresausgleich zuviel gezahlte Steuern wieder zurückzuholen. So können Sie zumindest die Zinsen kassieren, die sonst das Finanzamt behalten würde.
Angaben prüfen und Antrag stellen
Zunächst einmal sollten Sie die Angaben auf Ihrer Lohnsteuerkarte prüfen. Stimmen Geburtsdatum, Steuerklasse, Freibeträge für Kinder und die Angabe unter Kirchensteuerabzug? Die Gemeinde, die Ihre Karte ausgestellt hat, kann diese Angaben korrigieren.
Frist beachten!
Der Antrag auf Lohnsteuer- Ermäßigung kann nur bis zum 30. November des Kalenderjahres gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte gilt. Danach müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, um an Ihr Geld zu kommen.
Um Ihre monatliche Steuerlast zu drücken, brauchen Sie das Formular Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2009. Die Antragsvordrucke bekommen Sie im Internet im "Formular-Management-System" des Bundesfinanzministeriums oder bei Ihrem Finanzamt. Der vereinfachte Antrag umfasst zwei Seiten, der ausführlichere sechs. Wenn Sie bereits im Vorjahr einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt haben und im laufenden Jahr keine wesentlichen Änderungen eintreten werden, genügt der vereinfachte Antrag.
Aufwendungen müssen 600 Euro übersteigen
Damit das Finanzamt den Antrag anerkennt, müssen bei den Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Ausgaben mindestens 600 Euro zusammenkommen. Hierbei werden jedoch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro sowie der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro bei Alleinstehenden bzw. 72 Euro bei Verheirateten zumindest teilweise mit eingerechnet.
Werbungskosten
Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
SonderausgabenKirchensteuer, Unterhaltszahlungen, Spenden
Außergewöhnliche BelastungenKrankheitskosten, Ausgaben durch unabwendbare Ereignisse wie Feuer oder Hochwasser
Unabhängig von der 600 Euro-GrenzeHaushaltsnahe Dienstleitungen und Handwerkerleistungen, Behindertenpauschbetrag
Gekürzt oder ungekürzt?Auch wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Entfernungspauschale noch aussteht, können Sie sich die Entfernungspauschale als Freibetrag (wie Werbungskosten) in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Geben Sie einfach die tatsächliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Antrag an (mit 30 Cent pro Kilometer), das Finanzamt kürzt diese Entfernung dann um die ersten 20 Kilometer. Wollen Sie das nicht, können sie dagegen Widerspruch einlegen, um die ungekürzte Pauschale eintragen zu lassen. Aber Vorsicht: Je nach Entscheidung des Bundesverfassungsgericht können so Nachzahlungsforderungen auf Sie zukommen.
Geben Sie im Antrags-Formular Ihre voraussichtlichen Aufwendungen an und schicken Sie Karte, Formular sowie eventuelle Nachweise an das Finanzamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Auch wenn nicht jeder Posten zu hundert Prozent anerkannt wird, sinkt durch die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte Ihr persönlicher Steuersatz. Wenn Sie in Zukunft Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld beziehen werden, nutzt es Ihnen auch, wenn Sie Ihr Nettogehalt auf diese Weise erhöhen. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und trägt dann die Freibeträge in die Steuerkarte ein. Wenn Sie die Unterlagen zurückbekommen haben, müssen Sie diese an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. Und der kann Ihnen dann jeden Monat netto mehr überweisen.
Autor: Björn Lilienthal
Quelle: http://www.swr.de/ratgeber/geld/lohnsteuerkarte-freibetraege/-/id=1788/nid=1788/did=4066378/19k7gaw/index.html