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Sprache: Deutsch
Dateigröße: 0,37 MB
Betriebssystem: 2000, XP, Vista
Mit dem Abwrackprämie-Antragsformular können Sie sich die Umweltprämie des Bundes sichern.
2500 Euro gibt der Staat dazu, wenn man sich ein neues Auto kauft und dafür das Alte verschrotten lässt. Die Umweltprämie gehört zum Konjunkturpaket II dazu, welches die Bundesregierung geschnürt hat. Ziel ist es die Autoindustrie zu stärken und alte Autos aus Sicherheits- und Umweltgründen aus dem Verkehr zu ziehen.
Um die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, muss das alte Auto zum Zeitpunkt des Verwertungsnachweises mindestens 9 Jahre alt sein und man muss sich einen Neuwagen oder Jahreswagen kaufen oder leasen. Weiterhin muss das Auto zuvor wenigstens 1 Jahr auf den Halter zugelassen sein.
Für die Altersbestimmung ist keine Stichtagsregelung vorgesehen. Der Neue muss nur in der Zeit vom 14.Januar 2009 bis 31.Dezember 2009 angeschafft werden und minimal die Schadstoffnorm Euro 4 erfüllen. Jahreswagen dürfen vorher längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen KFZ-Händler oder -Hersteller oder dessen Werksangehörigen zugelassen gewesen sein. Dies gilt auch für Fahrzeuge von Autovermietungen!
Da der Prämientopf mit 1,5 Milliarden gedeckelt ist, sollte man sich schnell entscheiden, da lt. Adam Ries nach 600.000 Autos Schluss sein dürfte. Bei der momentanen Nachfrage sollte der Topf daher schnell leer sein!
Quelle, Download & Info
BMWi - Umweltprämie
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Betriebssystem: 2000, XP, Vista
Mit dem Abwrackprämie-Antragsformular können Sie sich die Umweltprämie des Bundes sichern.
2500 Euro gibt der Staat dazu, wenn man sich ein neues Auto kauft und dafür das Alte verschrotten lässt. Die Umweltprämie gehört zum Konjunkturpaket II dazu, welches die Bundesregierung geschnürt hat. Ziel ist es die Autoindustrie zu stärken und alte Autos aus Sicherheits- und Umweltgründen aus dem Verkehr zu ziehen.
Um die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, muss das alte Auto zum Zeitpunkt des Verwertungsnachweises mindestens 9 Jahre alt sein und man muss sich einen Neuwagen oder Jahreswagen kaufen oder leasen. Weiterhin muss das Auto zuvor wenigstens 1 Jahr auf den Halter zugelassen sein.
Für die Altersbestimmung ist keine Stichtagsregelung vorgesehen. Der Neue muss nur in der Zeit vom 14.Januar 2009 bis 31.Dezember 2009 angeschafft werden und minimal die Schadstoffnorm Euro 4 erfüllen. Jahreswagen dürfen vorher längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen KFZ-Händler oder -Hersteller oder dessen Werksangehörigen zugelassen gewesen sein. Dies gilt auch für Fahrzeuge von Autovermietungen!
Da der Prämientopf mit 1,5 Milliarden gedeckelt ist, sollte man sich schnell entscheiden, da lt. Adam Ries nach 600.000 Autos Schluss sein dürfte. Bei der momentanen Nachfrage sollte der Topf daher schnell leer sein!
Quelle, Download & Info
BMWi - Umweltprämie