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Bußgeld für Verkehrssünder wird verschärft

Wilma

Persönlich bekannt
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Verkehrssünder werden im kommenden Jahr stärker zur Kasse gebeten. Vom Überfahren einer Ampel bei Rot bis zum Rasen, Drängeln und unerlaubten Autorennen wird das Bußgeld zum Teil drastisch angehoben. Ohne Aussprache billigte der Bundesrat am Freitag den neuen Bußgeldkatolog der Bundesregierung.


Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Statt zum 1. Februar, wie von der Bundesregierung vorgesehen, halten die Länder mehrheitlich einen späteren Zeitpunkt für wahrscheinlich.

Bußgeld-Rahmen für Extremfälle soll verdoppelt werden

Zuvor müsse die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft treten, über die Bundestag und Bundesrat noch überhaupt nicht beraten hätten, stellten die Länder auf niedersächsischen Antrag hin fest. Diese Gesetzgebung könne sich deutlich verzögern. Darin soll unter anderem der in Extremfällen mögliche Bußgeld-Rahmen verdoppelt werden: auf 3000 Euro für unter Alkohol oder Drogen stehende Fahrer und auf 2000 Euro für sonstige vorsätzliche Delikte.

Telefonieren am Steuer wird nicht teurer

Verschärfte Punkte-Regelungen der Flensburger Verkehrssünder-Kartei und längere Fahrverbote als heute wird es allerdings im neuen Katalog nicht geben. Ebenfalls nicht umgesetzt werden von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee geplante Bußgeld-Verschärfungen bei Parkverstößen oder beim Telefonieren am Steuer mit dem Handy.

Fahren bei Rot soll 200 Euro kosten

Stärker als bisher sollen aber Verstöße wie Fahren bei Rot oder mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen geahndet werden. Wird die Kreuzung bei einer mehr als eine Sekunde dauernden Rotphase überschritten, führt das künftig zu einem Bußgeld von 200 statt bisher 125 Euro. Werden dabei Personen gefährdet, kostet das 320 statt 200 Euro. Kommt Sachbeschädigung hinzu, sind es sogar 360 statt 200 Euro. Wer beim Grün-Pfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht anhält, muss künftig 70 statt 50 Euro berappen.

Bis zu 3000 Euro bei Alkohol oder Drogen

Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, werden heutige Bußgelder im Regelfall verdoppelt: beim ersten Mal auf 500 Euro und beim zweiten Mal auf 1000 Euro. Wer auch ein drittes Mal erwischt wird, soll dann regulär 1500 und in Extremfällen gemäß dem erhöhten Bußgeld-Rahmen sogar bis zu 3000 Euro zahlen müssen. Die Fahrverbote reichen in diesen Fällen bis zu drei Monaten.

Bußgelder für Drängler kompliziert

Kompliziert werden die Bußgelder für Drängler ermittelt. Beträgt zum Beispiel bei einer 100-Stundenkilometer-Fahrt der Abstand zum Vordermann 24 Meter, kostet das künftig 75 statt 40 Euro. Verkürzt er sich um fünf Meter, werden gleich 320 statt 200 Euro fällig. Wer bei 200 Stundenkilometern weniger als zehn Meter Abstand hält, wird mit 400 statt bisher 250 Euro bestraft.

Quelle:Bußgeldkatolog: Bußgeld für Verkehrssünder wird verschärft
 
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